Nachehelicher Unterhalt | Trennungsunterhalt | Ehegattenunterhalt


Bei Trennungen oder Scheidungen sind gerade bzgl. des Unterhalts viele Umstände zu berücksichtigen, die nicht immer vor dem  Familiengericht offenbart werden. Vor allem bei der Klärung des Unterhaltsanspruchs bzw. der Unterhaltsverpflichtung verschweigen die betroffenen Parteien gern die tatsächlichen Gegebenheiten. Die Erfahrung unserer Privatdetektive aus Berlin zeigt, dass bei einem Großteil der Aufträge zum Unterhaltsrecht Ex-Partner zu Unrecht Unterhalt beziehen, indem sie neue eheähnliche Lebensgemeinschaften und/oder Änderungen ihrer Einkommensverhältnisse konsequent verschweigen. Die Aaden Detektei Berlin mit ihrem professionellen Ermittlerteam kann Ihnen Gewissheit darüber verschaffen, ob Ihr Misstrauen gegenüber Ihrem Ex-Partner berechtigt ist und ob er oder sie zu Unrecht Unterhalt bezieht bzw. ob die Unterhaltshöhe neu bemessen werden muss.

 

Mit gezielten Observationen können unsere Berliner Privatdetektive die näheren Lebensumstände Ihres Ex-Partners dokumentieren: 030 2016 9221-0. Die Ermittlungsberichte unserer Observanten sind selbstverständlich gerichtsverwertbar.


Paar küsst sich und verdeckt den Kuss durch ein Ahornblatt | Aaden Detektei Berlin
Lebensgefährten, die noch immer nachehelichen oder Trennungsunterhalt von dem oder der Ex beziehen, verheimlichen ihre Beziehung häufig geschickt. Die Überführung erfolgt durch die Observationen unserer Detektive aus Berlin.

Pause von der Ehe ist keine Pause von der Zahlungsverpflichtung | Zugewinne bemessen


Manchmal kommt es vor, dass sich Ehepaare nicht endgültig trennen, sondern sich eine „Auszeit“ von der Ehe gönnen. Hierbei sind mehrere Dinge zu beachten: Zum einen – wie auch bei vollzogenen Trennungen – der Unterhaltsanspruch bzw. die Unterhaltspflicht. Da die Ehe jedoch nicht aufgelöst wird, sind zum anderen auch Zugewinne – sofern keine Gütertrennung bei der Eheschließung vereinbart wurde – zu berücksichtigen, das heißt: Sollte ihr Noch-Ehepartner in der Lotterie gewinnen, steht Ihnen, auch wenn Sie vorübergehend nicht zusammenleben, die Hälfte davon zu. Erfahrungsgemäß wird Ihr Noch-Ehepartner Ihnen kaum freiwillig von seinem Gewinn berichten, daher sollten Sie sich beim Vorliegen entsprechender Verdachtsmomente kompetente Unterstützung bei unseren Privatdetektiven in Berlin holen.