Alkoholmissbrauch bei der Arbeit


Kleine Mengen alkoholhaltiger Getränke gibt es manchmal sogar legal auf der Arbeit: Ein besonderer Geschäftsdeal wird gefeiert, die Kollegin hat zum Geburtstag Kuchen und Sekt mitgebracht oder es soll ein besonderes Tröpfchen für die Firmenfeier vorgekostet werden. Sofern diese doch recht harmlosen Formen von Alkohol am Arbeitsplatz vom Chef abgesegnet sind, dürften sie kein Problem darstellen. Doch wenn die Vorgesetzten keine Kenntnis erhalten oder wenn entgegen ihrer Anweisungen getrunken wird, befinden wir uns nicht mehr nur in einer Grauzone, sondern bei einem Verstoß gegen die Arbeitnehmerpflichten, der je nach Ausmaß sogar zur fristlosen Kündigung berechtigen kann. Denn Alkohol bei der Arbeit ist in der Regel nicht nur kontraproduktiv für die Arbeitsleistung, es kann auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen, z.B. wenn nach dem Umtrunk auf das Geburtstagskind einer der teilnehmenden Kollegen schwere Geräte, Fahrzeuge oder auch gefährliche Substanzen handhaben muss. An diesem Punkt ist durch den Genuss von Alkohol kein sicheres Arbeiten mehr garantiert.

 

Arbeitgeber sollten sich einerseits nicht gänzlich auf die Eigenverantwortung ihrer Belegschaft verlassen, um Unfälle zu vermeiden, und zum anderen im eigenen betriebswirtschaftlichen Interesse Sorge dafür tragen, dass die Arbeitnehmer ihren Tätigkeiten ordnungsgemäß – d.h. ohne alkoholische Beeinflussung – nachgehen. Wird Alkohol heimlich von einzelnen Mitarbeitern konsumiert, ohne dass die Kollegen und Vorgesetzten etwas davon mitbekommen (sollen), stehen nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden des betreffenden Angestellten auf dem Spiel, sondern auch die Qualität der Arbeit und die Sicherheit der Kollegen. Unsere Detektei in Berlin prüft entsprechend verdächtige Mitarbeiter durch inner- oder/und außerbetriebliche Observationen auf Alkoholkonsum unmittelbar vor oder während der Arbeitszeit – lassen Sie sich von uns beraten: 030 2016 9221-0.


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Gegen ein gesittetes Anstoßen zu besonderen Anlässen haben die wenigsten Arbeitgeber Einwände, doch derartige Aktivitäten sollten in einem vertretbaren Rahmen bleiben.

Symptome und Folgen von Alkoholmissbrauch


Sitzt Kollege A beispielsweise mit einem Wodka-Flachmann an seinem Schreibtisch, kann davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei nicht um einen vom Firmenleiter genehmigten Umtrunk handelt, sondern vielmehr um einen Arbeitnehmer, der sich selbst und die Situation nicht mehr unter Kontrolle hat. Sei es privater oder beruflicher Stress, Unzufriedenheit oder Sucht: Langfristiger Alkoholkonsum am Arbeitsplatz zeitigt früher oder später schwerwiegende Folgen. Der Alkohol mindert die Konzentration, Zielstrebigkeit, Denkfertigkeiten, motorischen Fähigkeiten und allgemein die Leistung des Angestellten. Die gravierendste Folge ist meist jedoch nicht der Leistungsabfall, sondern die gesteigerte Fehlerquote mit oft weitreichenden Konsequenzen für die Arbeitsabläufe und das Unternehmen als Ganzes. Auch unprofessionelles Verhalten wie mangelnde Kritikfähigkeit oder Ausfälligkeiten gegen Kollegen, Vorgesetzte und sogar Kunden ist keine Seltenheit. Zudem fungiert Alkohol sowohl als Symptom als auch als Ursache für psychologische Probleme, die wiederum zu langen Ausfallzeiten führen und den Betrieb vor organisatorische Schwierigkeiten stellen können.

 

Besteht in Ihrem Unternehmen der Verdacht auf einen regelmäßig alkoholisierten Mitarbeiter, freuen sich unsere Berliner Detektive jederzeit über Ihre Kontaktaufnahme. Durch Einschleusung eines Ermittlers mit passender Legende in Ihren Betrieb lässt sich das (Trink-)Verhalten am Arbeitsplatz dokumentieren. Bei Außendienstlern, Monteuren und anderen Berufsgruppen, die üblicherweise nicht auf dem Firmengelände tätig sind, bieten sich diskrete Observationen während der Arbeitszeit an. Wenn ferner der konkrete Verdacht besteht, dass die Alkoholisierung außerhalb der Arbeitszeit geschieht, sodass der betreffende Angestellte bereits "mit Pegel" im Betrieb erscheint, sind auch Überwachungen in der Freizeit statthaft. Eine offensichtliche Fahne, zweifelsfreies Lallen, fotografische Beweise von versteckten Flachmännern/Flaschen oder auch dem Konsumvorgang an sich dienen in bildtechnischer (Foto + Video), schriftlicher (Ermittlungsbericht) und mündlicher Form (Zeugenaussagen der eingesetzten Detektive) als Beweismaterial für widerrechtlichen Alkoholkonsum am Arbeitsplatz.


Alarmierende Statistiken: Milliardenverluste durch Alkohol am Arbeitsplatz


Die obigen Ausführungen unserer Berliner Wirtschaftsdetektei werden durch diverse Statistiken untermauert, die zeigen, dass Alkohol am Arbeitsplatz ein erheblicher Grund für Schädigungen zu Lasten von Unternehmen sowie für betriebliche Personenschäden ist:

  • 10 bis 30 % der Arbeitsunfälle sind alkoholinduziert,
  • Alkoholkranke fehlen im Schnitt 16 mal häufiger als ihre Kollegen und fallen 2,5 mal häufiger mit Krankschreibungen aus,
  • ferner sind sie 3,5 mal häufiger in Arbeitsunfälle involviert.

Für Arbeitgeber sind diese Zahlen alarmierend. Schnelles und gezieltes Eingreifen ist unabdingbar, um finanzielle und persönliche Schäden vom Betrieb abhalten zu können. Schließlich entstand der Volkswirtschaft gemäß einer Studie der Universität Hamburg allein im Jahr 2007 durch den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz ein Schaden von beinahe 30 Milliarden Euro, während alkoholinduzierte Unfälle während der Arbeitszeit rund eine Milliarde kosteten (Quelle: Spiegel).

 

Firmeninhaber und Personalchefs stehen vor der Verantwortung, das Arbeitsschutzgesetz, konkret Abschnitt 2 § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers, einzuhalten: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen." Ist die vermutlich alkoholisierte Angestellte auch im persönlichen Gespräch nicht bereit, ein Alkoholproblem bzw. den Konsum am Arbeitsplatz einzugestehen, übernehmen unsere Privatdetektive in Berlin gern die Beweisermittlung. Wie Sie im Anschluss mit dem erhobenen Material umgehen, liegt ganz bei Ihnen: persönliche Konfrontation mit dem Ziel, einen Konsens zu finden, der Versuch, den betroffenen Angestellten zu einer Suchtberatung zu bewegen, oder – bei Uneinsichtigkeit – die (fristlose) Kündigung wegen mangelhafter Arbeitsleistung, Verstößen gegen die Arbeitnehmerpflichten und möglicher Gefährdung der Kollegen und Betriebsmittel. 


Klare Regeln, weitsichtige Konsequenzen


Jeder Betriebsrat bzw. Unternehmer muss für sich festlegen, ob Alkohol sogar von Firmenfeiern und Geburtstagen verbannt wird und die Firma somit komplett promillefrei bleibt oder ob zu bestimmten Anlässen Sekt und Bier erlaubt sind. Auch Dinge, die eigentlich selbstverständlich erscheinen, sollten von der Betriebsleitung klar kommuniziert werden: Hat man Maschinen zu bedienen, Menschen zu operieren oder Fahrzeuge zu fahren, verbietet sich natürlich jeglicher Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit oder auch in der Mittagspause. Da der Arbeitgeber in der Bringschuld steht, seine Arbeitnehmer gemäß des Arbeitsschutzgesetzes zu schützen, heißt es für die gesamte Führungsriege, Fehlzeiten, nicht wahrgenommene Termine und schlechte oder fehlende Arbeiten nicht einfach zu ignorieren bzw. offen zu tolerieren, sondern die betreffenden Mitarbeiter zu konfrontieren und, im Falle mangelnder Ehrlichkeit und Einsicht, harte Fakten vorzulegen – ggf. dokumentiert durch Ermittler wie unsere Wirtschaftsdetektive in Berlin.

 

Beim Mitarbeitergespräch geht es nicht notwendigerweise direkt um eine Kündigung, denn sollte der Angestellte tatsächlich alkoholkrank sein, so ist schließlich allen an einer Besserung der Umstände gelegen; stattdessen sollte mit dem Angestellten nach einer Lösung in Form einer Therapie gesucht werden. Weigert sich der Arbeitnehmer jedoch hartnäckig, eine Therapie zu beginnen, so ist eine fristlose Kündigung rechtens (siehe LAG Hamm, Az: 8 Sa 1412/04).


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Nicht nur ein handfestes Alkoholproblem, auch ein stetes Partyleben, das sich negativ auf den Arbeitsalltag auswirkt, ist nicht zu tolerieren.

"Blau" im Büro – Beweise durch Berliner Detektei


Hegen Sie die beunruhigende Vermutung, dass einer Ihrer Mitarbeiter nicht nur ausnahmsweise mit Restalkohol vom Vortag bei der Arbeit erscheint, sondern sogar am Arbeitsplatz seinen Flachmann zückt oder regelmäßig alkoholisiert den Dienst antritt? Dann setzen Sie sich zu Beratungs- oder Beauftragungszwecken mit unserer Privatdetektei in Berlin in Verbindung. Sollte es zu einem Prozess kommen, sind unsere ermittelnden Detektive gerne bereit, als Zeugen auszusagen. Sie erreichen uns zu unseren Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr) unter der folgenden Rufnummer: 030 2016 9221-0.